Privathaftpflicht schützt Sie gegen Schadensersatzansprüche Dritter:
Einige Punkte auf die Sie achten sollten:
- Versicherungssumme sollte mindesten 5 Millionen für Personen und Sachschäden betragen und 1 Million für Vermögensschäden.
- künftige Leistungsverbesserungen gelten automatisch mitversichert
- Ehegatten oder Lebenspartner (wenn im Haushalt lebend und unverheiratet, sowie - Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder
- Gefälligkeitsschäden
- ehrenamtliche Tätigkeiten
- Ausfalldeckung
- gemietete, geliehen Sachen
- Schlüsselverlustrisiko - fremde ; eigene oder Dienstschlüssel
- private Waffen ohne Jagd
- Photovoltaikanlagen
- deliktunfähige Kinder
- Schäden durch Modellflugzeuge , Ruder- oder Segelboote
- Surfbretter - eigene oder geliehene
- hüten fremder Hunde.
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Dies ist nur ein Auszug aus den versicherbaren Möglichkeiten einer Privathaftpflicht und erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
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