Die Betriebshaftpflichtversicherung ist - wie die Privathaftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen und gilt für den Bereich des Betriebes bei fahrlässig begangen Fehlern. Â
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Sie deckt berechtigte Schadenersatzansprüche ab,
die im Zusammenhang mit der Führung Ihres Unternehmens:
- durch Sie als Firmeninhaber und Versicherungsnehmer
- Angestellte des Unternehmens in Ausübung der Betriebszugehörigkeit gegen Sie geltend gemacht werden und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
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Auf Einschlüsse wie:
- Allmählichkeitsschäden
- Stapler, pp ( zulassungsfreie Fahrzeuge - bis 6 km/h ) Â -sind meist mitversichert
- eine Umweltschadenbasisversicherung mit einer erweiterten Deckung ist bei bestimmten Betriebsarten unbedingt angeraten. Sie deckt Umweltschäden ab - z. B. Einbringen, Einleiten von technischen Ölen und Fetten in Gewässer. Diese muss allerdings gesondert beantragt werden.
- die Privathaftpflicht für den Firmeninhaber und dessen Familie kann ausgeschlossen werden.
- Existenzgründerrabatte - bei Neugründung des Unternehmens und Selbstbeteiligungen können die Prämie reduzieren.
Unterschiedliche Betriebsarten bedingen unterschiedliche Kalkulationsbeiträge
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Dies ist nur ein Auszug aus den versicherbaren Möglichkeiten einer Betriebshaftpflichtversicherung und erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
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Ein Beratungsprotokoll wird online nicht erstellt, da der Kunde eigenverantwortlich ohne Beratung sein Deckungskonzept zusammenstellt und somit auf ein Protokoll automatisch verzichtet. Â
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